Repression

Repressive Massnahmen können als Teil eines Massnahmen-Mix eingesetzt werden. Je nach Form der Umsetzung ist mit Widerstand oder einer Problemverlagerung zu rechnen. Von Aufenthaltsverboten auf bestimmten Plätzen wird abgeraten. Ein Aufenthaltsverbot trifft auch gewünschte Nutzer, wie beispielsweise Kunden der anliegenden Geschäfte, zusätzlich werden die problemverursachenden Nutzer höchstwahrscheinlich auf einen anderen Platz ausweichen.

  • Bussen beispielsweise können an leicht kontrollierbaren Orten eine Wirkung zeigen, während sie in stark frequentierten öffentlichen Räumen nur sehr schwierig umzusetzen sind.
  • Kameras können in geschlossenen Bereichen wie Parkhäusern eine wichtige Kontrollfunktion einnehmen. Im öffentlichen Raum ist ihre Wirkung umstritten.
  • Patrouillen können an stark genutzten Orten kontrollierend wirken. An Orten mit überblickbarem Publikum hat es sich eher bewährt, die Problemverursacher in partizipativen Verfahren mit einzubinden.
  • Aufenthaltsverbote auf bestimmten Plätzen nur als «ultima ratio» erlassen.


Die Wirkung und Akzeptanz der repressiven Massnahmen wird durch eine begleitende kommunikative Kampagne erhöht.